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Die Brillenverordnung: Verständlich erklärt

Eine Brillenverordnung wird vom Augenarzt ausgestellt und dient als Grundlage für die Fertigung einer Brille durch den Augenoptiker oder einer Bestellung von Kontaktlinsen. Wer feststellt, dass er beim Lesen der Zeitung oder beim Blick in die Ferne Schwierigkeiten hat, der geht zum Augenarzt oder Optiker. Dort wird mit einer Reihe von Tests die Sehkraft der Augen gemessen. Diese Bestandsaufnahme bildet die Basis für die Auswahl der Sehhilfen, also für die Anfertigung einer Brille oder die Anpassung von Kontaktlinsen.

Untersuchung beim Augenarzt

Sowohl der Optiker als auch der Augenarzt können die erforderlichen Messungen zur Bestimmung der Sehschärfe vornehmen. Wenn Sie bislang ohne Sehhilfe durchs Leben gegangen sind und nun erstmals eine Brille benötigen, sollten Sie die Untersuchung beim Augenarzt durchführen lassen. Der Mediziner kann nicht nur die Korrektionswerte bestimmen, sondern zusätzlich auch den grundsätzlichen Zustand Ihrer Augen unter die Lupe nehmen. Generell gilt: Eine plötzlich einsetzende und stark ausgeprägte Verschlechterung der Sehleistung sollte immer als Warnsignal verstanden werden. Denn dahinter kann eine ernsthafte Erkrankung der Augen stecken. Je früher mögliche krankhafte Veränderungen entdeckt werden, desto besser. Spätestens ab dem 40. Lebensjahr, so raten Experten, sollte ohnehin jeder Mensch alle ein bis zwei Jahre zum Augenarzt gehen. Bei diesen Vorsorgeterminen stehen unter anderem eine Messung des Augeninnendrucks und eine Untersuchung der Netzhaut auf dem Programm. Auch die Kontrolle der Sehschärfe darf nicht fehlen.

Das passiert bei der Augenglasbestimmung

Die Ermittlung der Korrektionswerte erfolgt im Rahmen der Augenglasbestimmung. Sie läuft beim Optiker und beim Augenarzt weitgehend identisch ab und gliedert sich in zwei Teile: in den monokularen und den binokularen Teil. Zunächst ermittelt der Optiker bzw. der Arzt die Fehlsichtigkeit beider Augen separat. Dazu wird der Grad der Fehlsichtigkeit des linken und des rechten Auges getrennt gemessen und in Dioptrien angegeben. Im binokularen Teil der Augenglasbestimmung nimmt der Fachmann dann das Zusammenspiel beider Augen unter die Lupe. Es geht darum, ob im Gehirn aus den Signalen des linken und des rechten Auges ein dreidimensionales Bild zusammengesetzt wird oder ob hier Störungen vorliegen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Auge schielt.

Verordnung für den Optiker

Wenn Sie zum ersten Mal eine Brille benötigen oder sich Ihre Werte verändert haben, dann erhalten Sie vom Augenarzt eine Brillenverordnung. Früher diente diese Verordnung zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Seit einiger Zeit sind Sehhilfen für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr jedoch nur noch in bestimmten Fällen eine Kassenleistung. Das gilt insbesondere dann, wenn zusätzlich zur Fehlsichtigkeit auch verschiedene Erkrankungen des Auges vorliegen. Ob Sie einen Anspruch auf teilweise Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse haben, das besprechen Sie im Einzelfall am besten mit Ihrem Optiker. Unabhängig von der Frage, wer die Brille oder die Kontaktlinsen bezahlen muss, enthält die Brillenverordnung sämtliche Werte, die der Optiker benötigt. Die Verordnung wird auch als Brillenpass bezeichnet. In ihm sind die Dioptrienwerte für beide Augen, Angaben zum Zylinder und zur Achse sowie zum Grad einer möglichen Hornhautverkrümmung zu finden.

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