StartMagazinIGeL-Leistung: Freiwillige Zusatzleistungen beim Augenarzt

IGeL-Leistung: Freiwillige Zusatzleistungen beim Augenarzt

Immer häufiger werden Patienten beim Augenarzt mit sogenannten „freiwilligen Zusatzleistungen“, auch IGeL-Leistungen („Individuellen Gesundheitsleistungen“) genannt, konfrontiert. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden und zu den Selbstzahler-Leistungen gehören.

Der Netzhaut-Check: Früherkennung der Makuladegeneration

Augenärzte bieten zur Früherkennung der Makuladegeneration einen Netzhaut-Check als IGeL-Leistung an. Bei dieser tückischen Erkrankung gehen Sehzellen im Bereich des schärfsten Sehens zugrunde. Dies kann im weiteren Verlauf zu Einschränkungen im zentralen Blickfeld oder der Sehschärfe führen.

Da spezielle Untersuchungen der Makula nur bei bestehenden Sehstörungen von den Krankenkassen übernommen werden, haben Patienten die Möglichkeit für 25 bis 120 Euro ein so genanntes OCT für Vorsorgeuntersuchungen zu beanspruchen.

Bei diesem speziellen Verfahren kann die Makula mit einem sehr hohen Auflösungsvermögen gescannt werden – eine Dienstleistung, die bei unklaren Beschwerden oder begründeten Verdacht auf eine Makuladegeneration Sinn macht.

Patienten mit guter Sehschärfe und ohne Beschwerden sollten dagegen hinterfragen, ob ein OCT wirklich notwendig ist. Experten halten in diesen Fällen die Zusatzdiagnostik für überflüssig.

OCT-Gerät
© Tyler Olson / stock.adobe.com

Glaukom-Früherkennung: Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung

Das sogenannte Glaukom (Grüner Star) kann zu einer Schädigung des Sehnervs und Erblindung führen. Die Erkrankung entwickelt sich schleichend und macht sich zumeist erst dann bemerkbar, wenn Einschränkungen im Sehfeld auftreten. Frühzeitig erkannt lässt sich ein Voranschreiten der Erkrankung verhindern bzw. verlangsamen.

Zur Glaukom-Früherkennung gehören die Messung des Augeninnendrucks und eine Begutachtung des Sehnervs mit dem Augenspiegel.

Für beide Untersuchungen muss der Patient zwischen 20-140 € an Eigenleistung zahlen. Von den Krankenkassen werden die Untersuchungen in ihrer Wirkung jeweils als „tendenziell negativ“ bewertet, da bisher keine Studie nachweisen konnte, dass eine Augeninnendruckmessung oder Augenspiegelung ein Glaukom zuverlässig vorhersagen oder diagnostizieren kann. Dennoch weisen Augenärzte immer wieder darauf hin, dass eine Glaukom-Früherkennung ab dem 40. Lebensjahr anzuraten ist.


Der Augen-TÜV

Eine nachlassende Sehkraft im Alter kann zu Gefahr im Straßenverkehr oder im häuslichen Umfeld werden. Daher halten viele Experten die Untersuchungen im Alter für sinnvoll. Augenärzte bieten in diesem Zusammenhang einen sogenannten „Augen-TÜV“ für ältere Personen an. Diese privat abgerechnete IGeL-Leistung untersucht folgende Parameter:

  • das Gesichtsfeld
  • die Sehschärfe
  • das Farb- und Kontrastsehen
  • das Sehen bei Dämmerung
  • die Blendungsempfindlichkeit
Augen-TÜV
© georgerudy / stock.adobe.com

Durch den Augen-TÜV können Augenärzte eine verminderte Sehfähigkeit schon erkennen, bevor der Patient sie selbst bemerkt. Da die Preise dabei zwischen 25 und 100 Euro besonders stark variieren, sollten Interessenten unterschiedliche Augenärzten miteinander vergleichen. So kann mit der Auswahl des günstigsten Anbieters einiges gespart werden.


IGeL-Leistungen sind umstritten

Ob IGeL-Leistungen in der jeweiligen Konstellation tatsächlich notwendig sind, bleibt nicht selten umstritten:

Patientenvereinigungen und Fachpresse werfen der Ärztezunft eine gezielte Vermarktung solcher Services ohne belastbare Indikation vor. Die Ärzte wiederum verweisen darauf, dass bestimmte IGeL Leistungen im Rahmen von Früherkennungen bei bestimmten Krankheiten „dringend geboten“ sein.

Ansonsten betonen sie den freiwilligen Charakter der Offerte sowie auf die Tatsache, dass sich ein vollwertiger Praxisbetrieb mit Regelleistungen alleine oftmals schlichtweg nicht finanzieren lässt.

Gleichzeitig seien Patienten zu mehr Wachsamkeit ermahnt: Fragen Sie Ihren Arzt genau, wie er die Empfehlung einer Zusatzleistung begründet und ob die jeweilige Fragestellung nicht mit Regelleistungen bereits ausreichend bedient werden kann.

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