Als retinalen Arterienverschluss (RAV) bezeichnet man den Zentralarterienverschluss (ZAV) oder Arterienastverschluss (AAV) in der Netzhaut des Auges. Dabei kommt es in der Regel beim Patienten zu einer spontanen, schmerzlosen und andauernden Sehverschlechterung. Je nach Lokalisierung und Ausdehnung des Verschlusses, kann die Komplikation des Verschlusses von kaum wahrnehmbar bis zu kompletter Erblindung reichen.
Retinaler Arterienverschluss: Einführung
Von 10.000 Patienten, die in augenärztlicher Behandlung sind circa fünf bis zehn Menschen von einem retinalen Arterienverschluss betroffen. Für Patienten bedeutet die Diagnose in den meisten Fällen eine einschneidende und meist lebenslange Seheinschränkung am betroffenen Auge.
Ein retinaler Arterienverschluss ist bis heute nicht zu therapieren.
Retinaler Arterienverschluss: Ursachen
Bei den Ursachen unterscheidet man zwischen arteriitischen und nicht arteriitischen Verschlüssen. Nicht arteriitische Verschlüsse werden meist durch ein eingeschwemmtes Blutgerinnsel (Embolus) verursacht. Das Blutgerinnsel stammt meist aus Erkrankungen der Herzgefäße, Herzwand oder -klappen und wandert über die Gefäße bis zum Auge.
Weitere Ursachen für eine arterielle Minderdurchblutung oder retinale Arterienverschlusse können Blutdruckabfall, Thrombosen ein Aneurysma, Gefäßeinengungen oder ein akuter Glaukomanfall sein. Im Rahmen eines akuten Glaukomanfalls kann es zu orbitalen Schwellungen mit Kompression der Arterien und einhergehenden Verschluss kommen.
Grundsätzlich gelten alle Risikofaktoren für Embolien und Ateriosklerose auch als Risikofaktoren für gefäßverschließende Ereignisse im Auge. Dazu gehören u.a. arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus.
Retinaler Arterienverschluss: Symptome
Charakteristisch für den zentralen retinalen Arterienverschluss (ZAV) ist der spontane und schmerzlose Sehverlust des betroffenen Auges, der meist tagsüber auftritt. Die Fähigkeit zur Akkommodation fehlt dem betroffenen Auge vollkommen oder ist nur sehr schwach und langsam möglich.
Die auftretenden Gesichtsfeldausfälle sind zumeist massiv und im Rahmen einer Erblindung muss zusätzlich von einem Aderhautinfarkt ausgegangen werden.
Bei einem Arterienastverschluss (AAV) entstehen akute Gesichtsfeldausfälle in dem betroffenem Areal. Ist der Ort des schärfsten Sehens (Macula lutea) betroffen, führt dies zu einer Verminderung der Sehschärfe.
Retinaler Arterienverschluss: Therapie
Trotz unterschiedlichster Therapieansätze gilt der retinale Arterienverschluss (RAV) weiterhin als eine Erkrankung, bei dem die derzeit verfügbaren Therapieoptionen als unbefriedigend gelten. Bei Verdacht ist schnelles Handeln unerlässlich und in einem kleinen Therapiefenster von ca. 4,5 h ist eine intravenöse Fibrinolyse (Blutverdünnung mit Auflösung des Blutgerinnsels) möglich, deren eindeutiger Nachweis zur Wirksamkeit aber noch fehlt.
Bisher werden zur Behandlung verschiedene Therapien kombiniert und mittels Bulbusmassagen, Augeninnendrucksenkung und Thrombozytenaggregationshemmern versucht, den Betroffenen wieder eine Visusverbesserung zu ermöglichen.
Abklärung durch andere Fachärzte
Da der Retinale Arterienverschluss meist Folge einer bestehenden Grunderkrankung ist, sollten Sie eine internistischen Abklärung in Erwägung ziehen und gegebenenfalls noch andere Fachärzte wie z. B. Kardiologen oder Neurologen zu Rate ziehen. Oft erscheinen begleitende Langzeitblutdruckmessungen und EKG-Kontrollen sinnvoll.