Parfum oder Haarspray im Auge – jedem ist solch ein Fauxpas schon einmal passiert. Kosmetika im Allgemeinen haben im Bereich der Augen nichts verloren, da bestimmte Inhaltsstoffe das empfindliche Auge reizen können. In den meisten Fällen kommt es nur zu leichten Rötungen oder Irritationen, die nach einer Augenspülung z.B. mit Wasser schnell wieder abklingen. In Einzelfällen kann es aber auch zu Sehstörungen oder ernsthaften Entzündungen kommen. Erfahren Sie hier, was Sie tun können.
Haarspray im Auge
Ein Haarspray beinhaltet in seinem Alkoholbestandteil in der Regel stark komprimierte, gelöste Harze und diverse Bindemittel. Trifft der Sprühstrahl des Haarsprays aus Versehen direkt aufs Auge und damit auf die Hornhaut, wird diese infolgedessen nicht unbeträchtlichen Kräften ausgesetzt. Der Schaden bleibt für gewöhnlich dennoch nur oberflächlich, die Beschwerden sind temporär und nicht all zu stark. Nach einem gründlichen Ausspülen der Augen ist meist nicht mit weiteren Komplikationen zu rechnen.
Parfum im Auge
Parfum im Auge wirkt ähnlich wie Haarspray. Da die Wässerchen unter anderem verschiedene Duft- und Konservierungsstoffe beinhalten, besteht jedoch die Gefahr einer nachgelagerten allergischen Reaktion. Vor allem Duftstoffallergien sind vergleichsweise häufig anzutreffen – etwa ein Prozent der Bevölkerung ist betroffen. Im Rahmen einer allergischen Reaktion kann es zu roten Augen, Jucken und lokalen Entzündungen mit Tränenfluss kommen.
Eine Studie legt zudem nahe, dass Dämpfe von Parfums oder Haarsprays die Ergebnisse eines LASIK-Eingriffs beeinträchtigen können. Vorsorglich sollten Sie Ihren behandelnden Arzt darauf hinweisen, wenn Sie am Tag der Augenlaser-Operation entsprechende Produkte genutzt haben.
Grundsätzlich gilt: Augen mit klaren Wasser spülen
Grundsätzlich gilt: Ganz gleich welche Kosmetika ins Auge gehen, sollten Sie diese sofort mit viel klarem Wasser ausspülen. Vermeiden Sie dabei unbedingt ein Ausreiben mit den Fingern, da dies zu weiteren Irritationen des Auges führen kann.
Sollten sich dauerhafte Beschwerden einstellen, konsultieren Sie zeitnah einen Augenarzt oder suchen Sie eine Notfallambulanz auf.
Vorsicht bei der Anwendung von Hautpeelings
Bei der Anwendung von Hautpeelings im Gesicht sollten Sie Vorsicht walten lassen: Die kleinen, salzähnlichen Kristalle eines Peelings können Entzündungen der Lidkanten auslösen, die durchaus schmerzhaft sein können. Hautcremes und Nagellacke führen ebenso zu Irritationen entlang der Augenkante.
Kosmetika fürs Auge – Was Sie beachten sollten
Um einen frisches Aussehen zu erhalten, nutzen vor allem Frauen gerne Kosmetika. Obwohl diese heutzutage in der Regel keine Schwermetalle enthalten, sind dennoch bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um Schäden an den Augen vorzubeugen.
Grundsätzlich ist es zu empfehlen abends seine Augen von Schminkpartikeln zu befreien, da sich diese auf der Augenoberfläche wie Fremdkörper verhalten. Dies kann zur Reizung der Bindehaut und Hornhaut führen, sprich das Augeninfektionsrisiko erhöhen. Darüber hinaus ist das Austauschen von Wimpern-Tuschen zwar ein gängiges Verhalten beim gemeinschaftlichem Schminkprozess der Damenwelt, dennoch können so Bakterien über die Wimpern-Bürste übertragen werden.
Weiterhin sollte man auf die Haltbarkeit des Produktes achten. Hierbei ist nicht wie gewohnt ein MHD auf dem Artikel zu erkennen, sondern ein kleines Symbol auf der Packung – ein geöffneter Tiegel. Dieses zeigt an wie lange, nach Öffnen des Produktes, dieses genutzt werden sollte, z. B. „12M“ – also 12 Monate nach Öffnen sollte dieses nicht mehr verwendet werden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, nicht mit ungewaschenen Händen die Kosmetikprodukte zu verwenden. Durch Unachtsamkeit können sich so ungewollt Bakterien an Öffnungen oder in dem Produkt selbst tummeln, die wiederum Entzündungen am Auge verursachen können. Dies gilt für jegliche Pflege-& und Reinigungsmittel fürs Gesicht, als auch für anderen Kosmetika.
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