Rund um den Globus wurden seit 1992 mehr als 80 Millionen Augenlaser-Operationen durchgeführt. Alleine in Deutschland kommen Jahr für Jahr mehr als 100.000 Patienten hinzu – Tendenz steigend, da das Thema mittlerweile breit präsent ist und die Preise in den letzten zehn Jahren merklich gefallen sind. So spielen immer mehr Menschen mit dem Gedanken der Brille oder den Kontaktlinsen endgültig „Adieu“ zu sagen – ein durchaus realistischer Anspruch, ist die Erfolgsquote so genannter Femto-LASIK-Eingriffe bei fachmännischer Durchführung doch sehr hoch.
Umschreibung des Führerscheins anzuraten
Bei aller Euphorie über die neu gewonnene Brillenfreiheit dürfen Patienten mit Führerschein eine Anpassung ihres individuellen Sehhilfeeintrags nicht vergessen. Wer mit der neuen Sehstärke fortan ohne Brille Auto fährt, jedoch weiterhin eine Sehhilfepflicht im Führerschein verzeichnet hat, riskiert ein Bußgeld von immerhin 25 Euro. Eine Umschreibung des Führerscheins ist dementsprechend anzuraten. Diese schlägt mit etwa 25 bis 40 Euro zu Buche. Für die Übergangszeit sollten frisch gelaserte Patienten eine formlose Bestätigung über den durchgeführten Eingriff im Fahrzeug mitführen. Eine solche kann der Operateur oder auch ein Optiker ausstellen.
Vorsichtig bei selbstverschuldeten Unfällen
Mit einer Bescheinigung vom Augenarzt oder Augenoptiker ist man allerdings nicht grundsätzlich aus dem Schneider: Der Beamte kann an Ort und Stelle lediglich feststellen, dass Sie trotz eines entsprechenden Vermerks ohne Sehhilfe Auto gefahren sind. Der Bußgeldbescheid dürfte daher trotz Erklärung in vielen Fällen ergehen. Anschließend können Sie jedoch unter Vorlage der Bescheinigung schriftlich Widerspruch einlegen.
Deutlicher kritischer wird die Konstellation im Falle eines schwereren Verkehrsunfalls: Fuhr der Unfallverursacher ohne Sehhilfe, obwohl eine solche im Führerschein vorgegeben ist, kann es vor Gericht mindestens Diskussionsbedarf geben. Gehen Sie daher nach einer Lasik-Operation unbedingt auf Nummer sicher.
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