Ein Optometrist praktiziert getreu der Bezeichnung die Lehre der Optometrie. Letztere nimmt Bezug auf das griechische Wort „Optike“ für „Lehre vom Sichtbaren“ beziehungsweise „Optiko“ für „zum Sehen gehörig“. „Metron“ wiederum steht im Griechischen für „Zählung“ und „Messung“ – es geht demnach um die Messung und Bewertung von Sehfunktionen. Erfahren Sie hier mehr über den Beruf.
Optometristen: Umfassende Ausbildung
Ein Optometrist wird umgangssprachlich als „Augenoptiker“ oder schlicht „Optiker“ bezeichnet. Einen solchen suchen Sie auf, wenn Sie von Ihrem Augenarzt ein Rezept für eine Sehhilfe verschrieben bekommen haben.
Der Optometrist beschäftigt sich professionell mit der Ermittlung, Anpassung und Herstellung optischer Hilfsmittel und Korrekturen, so insbesondere Brillen und Kontaktlinsen.
Sein Tätigkeitsfeld umfasst dabei zahlreiche Subfachgebiete, die von Adaption über das räumliche Auflösungsvermögen bis hin zum Dämmerungssehen reichen. Die Lehre umfasst biologische sowie physikalische Aspekte der Optik sowie die Korrektur von Fehlsichtigkeiten jeder Art.
Wichtige Abgrenzung: Das Gebiet der Optometrie beschäftigt sich mit der binokularen, beidseitigen Augenoptik und stellt damit eine Ergänzung zur monokularen Augenoptik dar, die sich mit dem einzelnen Auge als optisches Instrument beschäftigt.
Optometristen: Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt
Die Grundlagen der Ausbildung zum Optometristen gehen hierzulande maßgeblich auf die Arbeit von Hermann Pistor zurück. Die Berufsbezeichnung „Optometrist“ ist im Gegensatz zu einem Arzt oder einem Rechtsanwalt nicht gesetzlich geschützt – theoretisch kann sich zunächst jeder entsprechend bezeichnen.
Das Wettbewerbsrecht jedoch schränkt die missbräuchliche Verwendung der Berufsbezeichnung sehr konkret ein, was Täuschungsmöglichkeiten in der Praxis auf einige wenige Fälle reduziert.