Blindenhunde – oder auch Blindenführhunde wie diese Assistenzhunde in der Fachsprache genannt werden – leistet als Begleiter für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Erblindung mehr, als sich viele vorstellen können. Sie geben ihren Besitzern Mobilität, Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag zurück und sind dadurch ein extrem hilfreicher Begleiter. Dazu stellen sie auch einen wichtigen Sozialpartner für die betroffene Person dar.
Blindenhunde: Die möglichen Rassen
Als Blindenhunde kommen sowohl Rassehunde (am geeignetsten sind Golden Retriever, Labradore, Königspudel und Schäferhunde) als auch Mischlinge zum Einsatz. Nach einer Ausbildung zum Blindenführhund kommen die mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre alten Junghunde zu ihren neuen Besitzern.
Der Hund muss mindestens 50 cm und maximal 65 cm groß und menschenfreundlich, ausgeglichen, intelligent, belastbar, nervenstark und gesund sein.
Außerdem ist es ausschlaggebend, dass die Tiere hervorragend sozialisiert und im engen Kontakt mit Menschen aufgewachsen sind und nicht aus der Massenzucht oder aus einem Tierheim stammen.
Blindenhunde: Ausbildung
Die für die Ausbildung geeigneten Welpen kommen im Alter von 8 Monaten in eine Familie, in der sie ein gutes Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen lernen. Anschließend durchlaufen die Junghunde eine Spezialausbildung zum Blindenführhund, die 12 bis 15 Monate dauert.
In dieser Zeit lernen die Hunde mithilfe positiver Verstärkung verschiedene Befehle. Es ist wichtig, dass die Tiere ihre Aufgaben gerne erfüllen. Über die ganze Ausbildung hinweg wird genauestens beobachtet wie die Hunde auf unbekannte Situationen oder auf Stress reagieren, da Wohlverhalten und Ausgeglichenheit Grundvoraussetzungen für die weitere Ausbildung sind.
Mit seinem künftigen Besitzer lernen Blindenhunde ihre Umgebung kennen und können später mühelos den Weg zu Geschäften, zur Arbeitsstelle, zu Bushaltestellen finden und zu anderen Zielen auf Zuruf gehen.
Blindenhunde: Der Alltag
Blindenhunde ersetzten das Sehvermögen ihres Besitzers und geben ihm dadurch die Möglichkeit, sich frei und zügig in fremder und vertrauter Umgebung fortzubewegen. Sein Führungsgeschirr besteht aus einem Gurt, der um seine Brust und seinen Bauch befestigt wird. Daran angebracht ist ein U-förmiges Rohr, an welchem sich der Sehbehinderte festhält und somit den Bewegungen des Hundes folgen kann.
Entgegen seinem natürlichen Verhalten läuft der Hund mit erhobenem Kopf und beobachtet die Umgebung, um Hindernisse zu umgehen, die für seinen Besitzer ein Problem darstellen.
Bei Gefahren, wie beispielsweise einer Bahnsteigkante, verweigert er bewusst den Befehl weiterzugehen und führt seine Bezugsperson von der Kante weg. Dies ist für einen blinden Menschen erheblich angenehmer als der Weg mit dem Langstock, da er sich von dem Tier leiten lassen kann und sich auf weniger auf die vielen verschiedenen Reize konzentrieren muss.
Da der Dienst für einen Blindenhund sehr anstrengend ist, braucht er täglich genügend freie Zeit, in der er frei herumlaufen, spielen und toben kann. Diese Erholungsphasen sind extrem wichtig, damit das Tier nicht an Konzentration verliert.
Sobald man ihm jedoch das Führungsgeschirr wieder anlegt, lässt er sich weder von Gerüchen oder von Artgenossen ablenken.
Blindenhunde: Gesetzliche Vorschriften
Blindenführhunde, die durch ihr weißes Führgeschirr gekennzeichnet sind, werden in Deutschland als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und werden daher mit einem Langstock oder einem Rollstuhl gleichgestellt (§33 des Sozialgesetzbuchs, fünftes Buch).
Der Blindenhund hat somit die Erlaubnis gemeinsam mit seinem Besitzer öffentliche Gebäude, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Gesundheitseinrichtungen zu betreten.
Weitere Informationen zu Rechtsfragen erhalten Sie diesbezüglich beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
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