StartPflegeWer hilft mir in meinem letzten Lebensabschnitt?

Wer hilft mir in meinem letzten Lebensabschnitt?

Starben früher die meisten Menschen früher in den eigenen vier Wänden, erlebt in den westlichen Industrieländern die Mehrheit heutzutage die letzten Stunden im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim. Für viele Menschen kann der letzte Abschnitt des Lebens eine Kombination aus Unsicherheit und Leid sein, sowohl für die Lebenden als auch für die Sterbenden. Inzwischen haben alle Krankenversicherten ein Recht auf palliative, also schmerzlindernde Versorgung an ihrem Lebensende. Um einen möglichst schönen und friedvollen Lebensabend zu erleben, müssen zunächst zahlreiche bürokratische Angelegenheiten erledigt werden.

Hilfe suchen für Unterstützung im Alter

Ein Pflegebedürftiger, der etwa Alltägliches nicht mehr schafft und Unterstützung im Alter braucht, fühlt sich meist hilflos und abhängig. Hinzu kommen die Krankheit und das Alter, die kurz- oder langfristig dazu führen können, dass der Lebensmut schwindet. Viele Betroffene wollen anderen nicht zur Last fallen, haben aber gleichzeitig auch das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden oder einfach existenzielle Ängste vor der Zukunft oder vor dem Tod. Das kann im schlimmsten Fall zu Depressionen oder Suizidgedanken führen. Es ist wichtig, sich in diesen Momenten nicht zu verschließen, sondern professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kann etwa das Gespräch mit einem Psychologen sein, oder aber auch mit einem Geistlichen.

Palliativmedizin als Wegbegleiter

Nimmt der Gesundheitszustand mit der Zeit sukzessive ab, kann sich die letzte Lebensphase eines Menschen als schwierig erweisen. Unfälle, Stürze oder Krankheiten können außerdem dafür sorgen, dass ein Betroffener von jetzt auf gleich auf umfassende fremde Hilfe angewiesen ist. Eine gute pflegerische Betreuung ist dann unbedingt notwendig. Dafür rufen Sie bei der Kranken-/ Pflegekasse an und stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dort erhalten Sie zudem eine umfassende Beratung, zum Beispiel über die gebotenen Leistungen, sinnvolle Hilfsmittel oder ob sich eine Wohnung behindertengerecht umbauen lässt. Auch können Sie über die Kranken- und Pflegekassen ambulante Pflegedienste in Erfahrung bringen, aber auch Sozial- und Gesundheitsämter, Wohlfahrtsverbände sowie der Haus- bzw. Facharzt sind wichtige Ansprechpartner. Vor allem die Palliativmedizin ist in diesem Zuge eine Möglichkeit, um den letzten Lebensabschnitt merklich zu erleichtern – dabei geht es vor allem um die sogenannte Symptomkontrolle. Damit ist das Ausschalten oder zumindest Abschwächen von Schmerzen beschrieben, sollte eine Heilung nicht mehr möglich sein.

Durch ambulante Palliativ-Pflege erhalten Patienten heutzutage immer häufiger Hilfe im letzten Lebensabschnitt und können diesen trotz allem zuhause verbringen. Auch bei schweren Krankheitsverläufen können somit Lebensqualität und Selbstbestimmung so gut wie möglich erhalten werden. Der Pflegedienst oder auch der behandelnde Arzt agieren dabei direkt vor Ort, um im Zuhause des Patienten den Gesundheitszustand zu überprüfen und alle weiteren Arbeiten zusammen vorzunehmen, ob es um die Morgentoilette oder das Verabreichen von Infusionen oder künstlicher Ernährung geht.

Rechtliches klären

Für Patienten wie auch die Angehörigen sind rechtliche Angelegenheiten oft ärgerlich oder lästig. Aber sie sorgen dafür, dass alles seinen gewollten Gang geht und schließlich viel Stress und Sorge vermieden werden können. Worauf Sie einen genaueren Blick werfen sollten:

  • Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur Anwendung kommen oder abgelehnt werden. Sie greift, wenn der Patient seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann.
  • Die Betreuungsverfügung ernennt eine Person als rechtlichen Betreuer. Dabei wird die Eignung der jeweiligen Person überprüft und auch gerichtlich kontrolliert.
  • Bei der Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person des Patienten ausgewählt, die in Zukunft die rechtliche Vertretung übernimmt. Kinder oder Ehepartner sind dazu nicht automatisch befugt. Die Vollmacht gilt ausnahmslos in Ausnahmefällen und nur dann, wenn der Betroffene handlungsunfähig ist.
  • Durch ein persönliches Testament muss die gesetzliche Erbfolgeregelung nicht verfolgt werden – es können etwa beliebig viele Erben eingesetzt werden, genau wie berechtigte Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Dabei ist stets ein gewisser Pflichtteil für nahe Verwandte zu berücksichtigen.
  • Eine Bestattungsverfügung hält fest, welche Arrangements nach dem Tod getroffen werden sollen – etwa Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier, Inhalt der Grabrede etc.

Eine private Sterbekasse kann die Verbliebenen finanziell unterstützen und entweder die gesamten oder Teile der Kosten übernehmen.

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