StartMagazinDer Erwerb von Cannabis: Online, am Kiosk oder im Fachhandel?

Der Erwerb von Cannabis: Online, am Kiosk oder im Fachhandel?

Im Kontext der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis für den Genusskonsum gibt es noch viele offene Fragen zu klären. Eine davon ist, wo und wie das Produkt verkauft werden sollte. Dies ist nicht nur eine logistische Frage, sondern auch eine, die die spezifischen Ziele der Legalisierung direkt beeinflussen kann, von der Prävention bis zur Verdrängung des illegalen Marktes. Hier ist ein Überblick über verschiedene potenzielle Modelle.

Die Diskussion um Vertriebsmöglichkeiten

Mit der anstehenden kontrollierten Abgabe von Genusscannabis werden verschiedene Vertriebsoptionen diskutiert. Aktuell kann man Cannabis auf Rezept in der Apotheke kaufen, aber die zukünftige Situation könnte anders aussehen. Es ist klar, dass diese laut Koalitionsvertrag nur in „lizenzierten Geschäften“ stattfinden soll, aber was genau ein lizenziertes Geschäft sein wird, ob es auch Online-Versand erlauben soll, oder wer eine solche Lizenz erhalten könnte, ist noch in der Definition. Die bisher angewandten Modelle variieren stark international: Von gemütlichen Coffeeshops in den Niederlanden, wo der Verkauf legal ist, der Anbau und Kauf jedoch nicht, bis hin zu staatlich lizenziertem Anbau und Verkaufsstellen in Kanada. Im aktuellen Schweizer Pilotprojekt zur Legalisierung wird die Art der Verkaufsstelle jeweils im Rahmen der einzelnen Versuchskapitel festgelegt.

Der Schweizer Pilot: Ein Blick auf den Nachbarn

Ein Blick auf die Schweiz kann inspirierend sein: Wie regelt sie den Vertrieb und die Lizenzen im Rahmen des Pilotprojekts? Das Projekt ist zeitlich begrenzt und zielt darauf ab, Evidenz zu generieren, um den zukünftigen, langfristigen Umgang mit dem Thema auf eine solide Datenbasis zu stellen. Bis dahin kann jede private oder öffentliche Organisation, ob Gemeinde, Kanton oder Stiftung, einen solchen Pilotversuch anmelden. Voraussetzung für die Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist jedoch, dass ein anerkanntes Forschungsinstitut beteiligt wird. 

Auf der Konsumentenseite gilt: Maximal 5000 Teilnehmer pro regionalem Versuchskapitel sind erlaubt. Sie müssen bereits nachweislich Cannabis konsumiert haben, es darf keine gesundheitliche Kontraindikation vorliegen und es ist ihnen strengstens verboten, die Substanz an Dritte weiterzugeben. Wenn die Versuchsleiter alle diese Voraussetzungen erfüllen, können sie mit grünem Licht des BAG rechnen. 

Dann dürfen sie ihre Cannabis-Anbauer und Produzenten selbst auswählen – und ihre Form der Abgabestelle ebenso. Derzeit existieren verschiedene Modelle parallel. Die Prämisse dabei ist, dass vor Ort qualifiziertes Personal die Konsumenten beraten und betreuen kann. Die Produkte selbst unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle: Nur wer die Anforderungen, u.a. für den biologischen Anbau, erfüllt, darf sich als Anbauer bewerben. Die Endpreise müssen vollständig von den Konsument

Legalisierung: Kampf gegen den Schwarzmarkt, Schutz der Gesundheit

In Deutschland ist Cannabis bisher nur zu medizinischen Zwecken erlaubt. Das Rezept für alle Darreichungsformen wird ausschließlich in Apotheken eingelöst. Aber wären Apotheken auch geeignete Verkaufsstellen für Genuss-Cannabis? „Das hängt wirklich ganz davon ab, welche Ziele eine Legalisierungsstrategie jeweils konkret verfolgt“, sagt Finn Hänsel, CEO der Sanity Group. 

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat für Deutschland drei klare Schwerpunkte formuliert: Bekämpfung des Schwarzmarktes, Jugendschutz und Gesundheitsschutz. Diese können zu unterschiedlichen Vertriebsarten führen: Während die erfolgreiche Bekämpfung des illegalen Marktes viel mit einer flächendeckenden Infrastruktur und einer moderaten Preisstrategie zu tun hat, erfordern Jugend- und Gesundheitsschutz persönliche Beratung – und möglicherweise auch separate Präventionsarbeit bis in die Schulen hinein.

Noch viele offene Fragen

Blienert ist sich der großen Verantwortung des Legalisierungsprojekts bewusst: Dass Cannabisprodukte nur an Volljährige abgegeben werden sollen, ist selbstverständlich. Dass eine Form der staatlichen Lizenzierung erfolgen wird, geht ebenfalls klar aus dem Koalitionsvertrag hervor. Aber die meisten weiteren Parameter für die Umsetzung des Vorhabens scheinen zu diesem Zeitpunkt noch offen zu sein. 

In einem Interview mit dem Tagesspiegel betont der Drogenbeauftragte die Notwendigkeit einer fachkundigen Kommunikation in der Abgabestelle selbst: „Cannabis darf dort natürlich nicht einfach nur vom Regal in den Einkaufswagen wandern, es muss darüber gesprochen und informiert werden.“ Dies deutet auf den Wunsch nach ausgebildetem Personal als Grundvoraussetzung für eine zukünftige Lizenzvergabe hin – ein Gedanke, den auch Vertreter der Cannabiswirtschaft unterstützen. 

Antworten auf weitere implizite Fragen stehen jedoch noch aus: Werden die Lizenzen zum Beispiel (zeitlich oder numerisch) limitiert? Was genau wird als „Fachgeschäft“ gelten? Welche Voraussetzungen braucht eine Bewilligung? Werden Lizenzen beispielsweise – ähnlich wie im Schweizer Versuch – für verschiedene Formen der Abgabestellen parallel möglich sein? Muss medizinisch nachgewiesene Expertise Teil des Antrags sein? Oder reicht eine Schulung in Form einer Weiterbildung? 

Und natürlich: Wie werden Anbau und Importe organisiert? Diese und viele weitere Punkte warten bisher noch auf ihre klare Definition durch politische Entscheidungsträger.

Überblick über mögliche Modelle

Trotzdem scheint der Zeitpunkt reif zu sein, einen Überblick über mögliche Formen der Abgabestellen zu geben:

Das Modell „Coffee Shop“

Im Coffeeshop findet der Cannabisverkauf und -konsum an Orten statt, die gleichzeitig Begegnungszentren sind. Alters- und Mengenbeschränkungen sowie fachkundige Betreuung sind die Voraussetzung, um einen Coffeeshop in Deutschland zu eröffnen.

Das Modell „Cannabis Social Club“ (CSC)

Hierbei handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der seinen Mitgliedern Cannabis aus Eigenanbau anbietet. Der Konsum findet in geschlossenen Räumen statt. Im Kampf gegen den Schwarzmarkt hat sich der Social Club als effektives Mittel erwiesen: Die Preise sind aufgrund der kollektiven Ausrichtung niedrig, die Qualitätsstandards jedoch hoch. Solche Clubs gibt es zum Beispiel in Spanien. Voraussetzung dafür, dass das Konzept auch rechtlich im grünen Bereich bleibt, ist die gleichzeitige Erlaubnis zum Eigenanbau.

Das Modell „Shop-in-Shop“

In diesem Modell wird Cannabis zum Beispiel in regulären Tabak- oder Alkoholgeschäften verkauft. THC-haltige Hanfprodukte unterliegen dann den gleichen Werbebeschränkungen wie Alkohol. Die Alterskontrollen können im Geschäft sichergestellt werden. Suchtprävention wird dann eher an Schulen abgegeben – die bereits vorhandene dichte Infrastruktur solcher Geschäfte kann sich jedoch als sehr effektive Basis im Kampf gegen den illegalen Handel erweisen.

Das Modell „Online-Shop“

Der Online-Versandhandel kann als Ergänzung zu allen genannten Modellen verstanden werden: Er stellt insbesondere für die Verdrängung des Schwarzmarkts einen unschätzbaren Vorteil dar, weil er auch die Bevölkerung außerhalb der städtischen Zentren versorgen kann. Altersüberprüfungen können sowohl bei der Bestellung als auch bei der Übergabe erfolgen. Fachpersonal kann online oder telefonisch zur Verfügung gestellt werden. Von Videocall-Suchtberatungen über Finger-ID-Nutzerprofile bis hin zur völlig anonymen Anlaufstelle kann hier theoretisch alles eingerichtet werden.

Apotheke als Verkaufsstelle: Eine kontroverse Diskussion

Die Diskussion über ein Vertriebskonzept über die Apotheke ist kontrovers. Die stärkste Unterstützung kommt bisher von der FDP: Bundesjustizminister Buschmann (FDP) sieht große Vorteile in der durch die Erfahrung mit medizinischem Cannabis etablierten Infrastruktur und dem bereits geschulten Personal. Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, spricht hingegen von einem „heilberuflichen Zielkonflikt“, der durch die Vermischung von Genuss- und Arzneimitteln entstehen würde. Aus ihrer Sicht könnte die Apotheke als Verkaufsstelle nur als exklusive Veranstaltung funktionieren.

Fazit

Welchen Weg Deutschland in Bezug auf den Vertrieb von Cannabis einschlagen wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch offen. Es scheint jedoch Einigkeit darüber zu bestehen, dass geschultes Fachpersonal eine Voraussetzung für die Vergabe einer Lizenz sein könnte. Aber selbst dann sind viele Modelle möglich. Ob der Schweizer Pilotversuch die hiesige Politik beeinflussen wird und ob beispielsweise verschiedene Abgabestellen parallel als sinnvoll angesehen werden, ob man mit der Eröffnung von Coffee Shops oder Social Clubs rechnen darf – oder ob das Thema sich zur exklusiven Angelegenheit für Apotheker entwickeln soll, wird die weitere Diskussion zeigen.

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